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Vorsicht: Neuregelungen für alleinreisende Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige müssen bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Einverständniserklärung muss folgende Angaben enthalten:

 

  • die vollständigen persönlichen Daten der/des Sorgeberechtigten und des Kindes,
  • Grund und Dauer des Aufenthalts sowie eine Gültigkeitsfrist der Erklärung und muss - wenn sie in Deutsch verfasst ist - von einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die kroatische oder englische Sprache begleitet sein.
  • Einer beglaubigten Einverständniserklärung steht gleich:
    • ein von der Fluggesellschaft entsprechend den IATA-Standards ausgestellter Begleitschein 
      eine von der Schulleitung beglaubigte und in die englische oder kroatische Sprache übersetzte Schülerliste, wenn es sich um eine Klassenfahrt handelt
    • eine Eintragung in einer Teilnehmerliste für Sport- oder Kulturveranstaltungen 
In allen Fällen ist ein gültiges Reisedokument mitzuführen!

Formular für eine Einwilligungserklärung (3-sprachig) Formular für eine Einwilligungserklärung (3-sprachig) 62.13 Kb

Allgemeine Reisevorschriften

Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen nicht anerkannt.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt ebenso der deutsche Kinderausweis. Für Letzteren gilt, dass er nach den geltenden kroatischen Vorschriften mit einem Lichtbild versehen sein muss. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend.
Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderreisepass / Kinderausweis) muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Nach dem kroatischen Gesetz müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Seit Inkrafttreten des neuen kroatischen Ausländergesetzes am 01.01.2008 können an Ausländer unter bestimmten Umständen Einreisesperren verhängt werden. Betroffene dürfen erst wieder nach Ablauf einer Frist von 2 Tagen nach Kroatien einreisen. Gründe für die Verhängung einer Einreisesperre können u.a. sein:

  • fehlender Besitz eines gültigen Reisedokuments
  • fehlender Nachweis für die Finanzierung des Aufenthalts und der Rückreise
  • das mitgeführte Reisedokument berechtigt nicht zur Einreise in einen anderen Staat (nur bei Transit).


Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass für die Einreise nach Serbien und Montenegro ein Reisepass erforderlich ist!

Visum

Für touristische und sonstige Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht - sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird - keine Visumspflicht. Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht, sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument.


Formular für eine Einwilligungserklärung (3-sprachig) Formular für eine Einwilligungserklärung (3-sprachig) 62.13 Kb

(Quelle: Deutsche Botschaft Zagreb)

 

 
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