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Beibootbesitzer müssen neue Vorschriften beachten. Print E-mail
Die Wassersportsaison 2008 beginnt für Beibootbesitzer mit neuen Vorschriften. Laut dem kroatischen Ministerium für Seewesen sind Beiboote, die z. B. für Ausflüge zum Baden in eine Bucht oder vom Ankerplatz zu anderen Zielen eingesetzt werden, vignettenpflichtig. Diese Vorschrift gilt für Beiboote über 3 m Länge und, unabhängig von der Länge, für Beiboote, die mit einem Motor von mehr als 5 kW ausgerüstet sind. Vor der Anmeldung beim Hafenamt sollte deshalb klar sein, wie das Beiboot eingesetzt wird, um Ärger zu vermeiden. Außerdem ist zu beachten, dass für den Kauf der Vignette eine Registrierung für das Beiboot notwendig ist. Die Registrierung muss deshalb im Heimatland rechtzeitig beantragt werden (Internationaler Bootsschein). Keine eigene Kennzeichnung und Vignette ist für ein „tender to….“ notwendig, wenn das Beiboot tatsächlich nur auf direkten Weg zwischen dem Mutterschiff und der Küste eingesetzt wird. Dieses Beiboot trägt das Kennzeichen des Mutterschiffs, unabhängig von der Größe und Motorstärke.
(Quelle: ADAC)
 
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