hier tragen wir für Sie aktuelle und interessante Informationen rund um den Aufenthalt und Segelsport in Kroatien zusammen. So können Sie sich optimal auf Ihren Urlaub in Kroatien vorbereiten. Natürlich können Sie uns bei weiteren Fragen jederzeit gerne kontaktieren.
Bis zum letzten Jahr haben Sie die Kurtaxe direkt in der Marina in
welcher Sie angehalten haben, bezahlt, zusammen mit der Marinagebühr.
Laut dem neuen kroatischen Kurtaxengesetzt werden Sie ab sofort die
Kurtaxe im Betrag von 1 EUR pro Person pro Tag in Ihrer
Ausgangscharterbasis begleichen und zwar für Ihren Gesamten Urlaub an
Bord.
Kroatien hat die Zollbestimmungen zur Ein- und Ausfuhr von Ersatzteilen und Ausrüstungsgegenständen geändert. Die Einfuhr von Gütern für ausländische Schiffe ist, ohne Berechnung von Zoll und Steuern, nur noch für sicherheitsrelevante Teile möglich. Alles andere ist zoll- und steuerpflichtig.
Slowenien führt zum 1. Juli 2008 eine Vignettenpflicht auf Autobahnen ein. Damit wird das bisherige Mautsystem ersetzt. Mit der neuen Vignette sind Autofahrer künftig zwar schneller, Gelegenheitsfahrer müssen aber deutlich tiefer in die Tasche greifen als bisher. Ein Beispiel: Für eine Fahrt vom Knoten Villach im Süden Österreichs über den Karawankentunnel in Richtung Slowenien und weiter nach Opatija in Istrien und zurück benötigt man ab 1. Juli zumindest eine Halbjahres-Vignette für 35 Euro. Bislang kostet die Hin- und Rückfahrt nur zirka 10 Euro.
Das Ansinnen ist nicht neu und wurde sogar vom früheren Minister für Wirtschaft und Tourismus, Bozidar Kalmeta, vor mehr als zwei Jahren öffentlich angekündigt: Ankern soll in kroatischen Küstengewässern nicht mehr frei und kostenlos möglich sein. Ein unglaublicher Vorschlag, der dennoch schneller als erwartet Realität geworden ist. Immer häufiger wird in Buchten ohne Bojen und ohne irgendeine Dienstleistung Liegegeld kassiert. So unter anderem in der Hafenbucht von Prvić auf der gleichnamigen Insel zwischen Vodice und Šibenik, vor dem Haupthafen der Insel Kaprije, die ebenfalls zum Archipel vor Šibenik zählt, und in Vinišće, eine Hafenbucht westlich von Trogir.
Offiziell befindet sich das Land mit der langen, inselreichen Küste an der Adria auf klarem Kurs in Richtung Europa, auch wenn der Beitritt zur EU noch ein paar Jahre dauern wird. Andererseits erleben wir immer wieder Entwicklungen, die so gar nicht zum europäischen Grundgedanken passen wollen. So begannen die Behörden im letzten Jahr, eine existierende, aber nicht angewandete Bestimmung umzusetzen, die alle betrifft, die sich länger als 90 Tage in Kroatien aufhalten wollen. Die Hürden auf dem damit verbundenen Genehmigungsmarathon sind kaum zu überwinden. Schon aufgrund der mit der Beantragung verbundenen Bearbeitungszeiten und der vorgeschriebenen Übersetzungen ins Kroatische kommen die Bestimmungen einem Verbot gleich.
Vorsicht: Neuregelungen für alleinreisende Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Einverständniserklärung muss folgende Angaben enthalten:
Das geschützte Seegebiet innerhalb der Grenzen des Nationalparks Brijuni vor der Küste Istriens im Norden der langen Küste von Kroatien durfte früher mit Schiffen und Booten nur befahren werden, um den Hafen von Veli Brijuni auf der Ostseite der Insel anzulaufen (Position 44° 55’ 060’’ N 013° 46’ 133’’ E). Jetzt ist auch die Bucht St. Nikola auf Mali Brijuni frei gegeben, im Süden dieser Insel gelegen (Position 44° 56’ 182’’ N 013° 44’ 380’’ E). Die Ansteuerung von St. Nikola muss aus Westen erfolgen und nicht von Osten durch den zirka 120 Meter breiten und mindestens zwei Meter tiefen Tisnac-Kanal, der Veli und Mali Brijuni trennt.